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Tierärztegebührenordnung

Der Tierarzt wird teurer

Verangene Woche hat das Bundeskabinett die Neufassung der Tierärztegebührenordnung beschlossen.

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Die Tierärztegebührenordnung ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden. Nun werde sie "an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis" angepasst, heisst es aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Kosten für die Behandlung von Tieren werden überwiegend steigen, jedoch ermögliche das gleichzeitig den Fortbestand vieler Tierarztpraxen.

Die Anpassung der Gebührensätze erfolge auf wissenschaftlicher Basis: Das BMEL habe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Durchführung einer umfassenden Studie initiiert. Die Studie habe ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen. Die Studie wurde im November 2021 auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht. Die Neufassung der Tierärztegebührenordnung muss noch vom Bundesrat beschlossen werden. Sie wird voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten.

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