Schadensersatz für Imker
Ein Imker aus Brandenburg erhält Schadensersatz für mit Glyphosat verunreinigten Honig. Das Landgericht Frankfurt/Oder hat den Verursacher, ein landwirtschaftliches Unternehmen, vergangene Woche zur Schadensersatzzahlung verurteilt.
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Das Landgericht Frankfurt/Oder sieht den Verursacher in der Schuld, dass Honig aus einer nahegelegenen Imkerei mit Glyphsat verunreinigt war.
Die Imkerei hatte im Mai 2018 Bienenvölker am Waldrand aufgestellt. Im folgenden Frühjahr sammelten die Bienen auf einem in Löwenzahntracht stehenden Feld Honig, den der Pächter des Feldes im gleichen Zeitraum auf die Maisaussaat vorbereitete. Die Bienen sammelten nach dem Glyphosateinsatz weiter Pollen, da die Blüten erst einige Tage später abstarben. Laboranalysen des Honigs ergaben, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Der Honig wurde entsorgt, der Imker stellte aufgrund des wirtschaftlichen Verlustes die Imkerei ein.
Das Landgericht Frankfurt/Oder stellt im Urteil fest, dass diejenigen, die Pflanzenschutzmittel einsetzen, dafür sorgen müssen, dass dadurch kein Schaden entsteht. Bei der Ausbringung zur vollen Blüte, wäre damit zu rechnen gewesen, dass Verunreinigungen im Honig entstehen.
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