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Unkrautdurchwuchs und Zwiewuchs

Kein Glyphosat vor der Ernte

Seit 2021 darf kein Glyphosat mehr vor der Ernte genutzt werden.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 01.07.2024
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Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen kann eine Ernte erschweren oder unmöglich machen. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass Vorernteanwendungen mit Glyphosat-haltigen Mitteln seit dem Inkrafttreten der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 8. September 2021 verboten sind. Dieses Verbot bleibt auch in den aktuellen Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bestehen, welche am 27. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.

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