Bundesrat ebnet Weg für Neuausweisung
Der Bundesrat hat am Freitag 8. Juli der Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) zugestimmt. Geregelt wird damit, dass insbesondere das Nitratmessnetz in den nächsten Jahren verdichtet wird.
- Veröffentlicht am
Ab 2028 würden damit einheitliche Regeln für alle Bundesländer gelten. Mit den Änderungen, die die Europäische Kommission zuvor bestätigt hatte, wird die deutsche Gesetzgebung an geltendes EU-Recht angepasst.
EU-Nitratrichtlinie
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) konkretisiert die Vorgaben zur Gebietsausweisung der 2020 geänderten Düngeverordnung (DüngeVO), die ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ist. Die Neufassung sowie die Neuausweisung der belasteten Gebiete nach Anpassung der jeweiligen Landesdüngeverordnungen sind ein entscheidender Schritt, damit die EU-Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellen kann. Die EU-Kommission hatte die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen an der AVV Gebietsausweisung zuvor bestätigt.
Nach dem Beschluss im Kabinett hat nun der Bundesrat die AVV Gebietsausweisung beschlossen. Mit der Novelle der AVV werden die Forderungen der EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren umgesetzt. So können bei der Gebietsabgrenzung zukünftig keine landwirtschaftlichen Daten mehr berücksichtigt werden (Streichung der sog. Emissionsmodellierung). Die Bundesländer müssen künftig sicherstellen, dass alle belasteten Messstellen innerhalb der mit Nitrat belasteten bzw. eutrophierten Gebiete liegen. Zudem muss die Binnendifferenzierung bundeseinheitlich mit geostatistischen Regionalisierungsverfahren erfolgen. Hierfür sind Übergangsfristen vorgesehen, um den Ländern genügend Zeit zur Verdichtung ihrer Messstellennetze zu geben. Zudem wurde die Berücksichtigung von denitrifizierenden Verhältnissen aufgegriffen, um den Vorsorgegedanken noch stärker zu berücksichtigen.
Verursachergerechte Regelung
Im Vorfeld der Bundesratsentscheidung über die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von Nitrat sensiblen Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA zur Düngeverordnung) forderte der Deutsche Bauernverband eine verursachergerechte Regelung mit einer Ausnahmemöglichkeit für Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften.
„Eine präzise Gebietsabgrenzung auf Basis eines engen Messstellennetzes ist Fundament für einen zielgerichteten Gewässerschutz. Außerdem ist das auch Voraussetzung für die Akzeptanz strenger Regeln für die Düngung durch die Landwirte. Eine Betrachtung der Grundwasserqualitäten ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Bewirtschaftungspraktiken ist aus landwirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar“, so Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes.
Deshalb hält der DBV eine verursachergerechte Regelung mit Ausnahmemöglichkeit für Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, für zwingend erforderlich. Dies sollte zügig in der AVV umgesetzt werden, damit die Landwirte wieder Vertrauen in die fachliche Fundierung der Düngeregeln fassen können.
Bei einem weiteren Punkt sieht der DBV die Gefahr einer unnötigen Verzögerung einer differenzierten Gebietsabgrenzung: das geostatistische Regionalisierungsverfahren sollte nicht erst dann umgesetzt werden können, wenn das gesamte Bundesland über die nötigen Messstellendichte verfügt, sondern bereits für Teilregionen. Zum anderen sollte bei den zu betrachtenden Grundwasserkörpern nicht auf die Jahreshöchstwerte der Nitratkonzentration an den Messstellen abgestellt und nicht plausible Werte oder Ausreißer ausgeklammert werden.
Die langen Übergangsfristen für die Verdichtung des Messnetzes sind aus Sicht der Landwirtschaft nicht akzeptabel. „Seit Jahren ist es offensichtlich, dass das Messstellennetz in Deutschland im europäischen Vergleich lückig und dünn ist und eine differenzierte Vorgehensweise nicht zulässt. Hier müssen die Mängel schneller beseitigt werden“, forderte Krüsken.
Hintergrund zur Anpassung
2017 und 2020 gab es große Änderungen des Düngerechts, durch die viele Landwirtinnen und Landwirte immer wieder ihre Bewirtschaftungsweisen ändern mussten. Hintergrund ist die seit 2012 immer wieder geäußerte Kritik der EU-Kommission an der deutschen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie durch die DüngeVO. Die Nitratrichtlinie hat den Schutz der Grund- und Oberflächengewässer vor Nitrat-Verunreinigungen aus landwirtschaftlichen Quellen zum Ziel und ist Teil eines umfassenden rechtlichen EU-Rahmenwerks zum Schutz der Umwelt. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Juni 2018 im Klageverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie überarbeitete die damalige Bundesregierung die bereits 2017 novellierte Düngeverordnung erneut – und erließ die geänderte Düngeverordnung Ende April 2020. Die EU-Kommission hatte beanstandet, dass die Novelle aus 2017 dem EuGH-Urteil aus 2018 nicht gerecht werde und in der Folge im Juli 2019 das sogenannte Zweitverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Insbesondere hatte die Kommission das äußerst heterogene Vorgehen bei der Ausweisung der mit Nitrat belasteten oder durch Phosphat eutrophierten Gebiete in den Ländern kritisiert. In der Folge erarbeitete eine Bund-Länder-Steuerungsgruppe die AVV Gebietsausweisung, die im November 2020 nach Zustimmung durch den Bundesrat erlassen wurde.
Die EU-Kommission forderte Deutschland im Juni 2021 erneut zu deutlichen Nachbesserungen auf. Dies betraf vor allem die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete, deren Flächenumfang sich gegenüber der Gebietsausweisung aus dem Jahr 2019 deutlich verkleinert hatte. Deutschland drohen im Falle einer weiteren Verurteilung Strafzahlungen in Höhe eines Pauschalbetrages von mindestens 11 Millionen Euro und eines Zwangsgeldes von bis zu rund 800.000 Euro täglich.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.