Nachbesserungen noch notwendig
Rund 130 Interessierte waren zur Fachtagung Düngeverordnung (DüV) des Landesbauernverbands (LBV) in Baden-Württemberg, gemeinsam mit dem Kreisbauernverband (KBV) Neckar-Odenwald, am 5. März 2015 nach Osterburken gekommen. Zur Novellierung der DüV nahmen Stellung: Dr. Helga Pfleiderer, MLR Baden-Württemberg, Steffen Pingen, DBV, und Professor Dr. Torsten Müller, Uni Hohenheim.
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"Wir sind nicht für alles verantwortlich, was in der DüV steht, wir sind nur die Überbringer der Botschaft“, stellte Dr. Helga Pfleiderer vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) stellvertretend für die drei Referenten den Vorträgen voran. Dreh- und Angelpunkt und Anlass der Verordnung ist der N-Überschuss, die DüV wird als zentrales Element gesehen, diesen Überschuss zu mindern. Nitrat soll auf keinen Fall ins Grundwasser gelangen, da von ihm starke Gesundheitsschäden ausgehen, das ist die Annahme. „Der Generalverdacht kann heute nicht mehr gehalten werden“, sagte Dr. Torsten Müller, Professor Düngung und Bodenstoffhaushalt an der Uni Hohenheim in Stuttgart, indem er auf wissenschaftliche Erkenntnisse verwies, dass positive Wirkungen hinsichtlich Gefäßkrankheiten, Herzinfarkt und Schlaganfall vorliegen.
„Phosphor hat in der Verordnung nichts verloren, es geht ja um Stickstoff“, vertrat Steffen Pingen die Meinung des Deutschen Bauernverbands (DBV). Dem stellte Müller gegenüber, dass Phosphor bei der Eutrophierung von stehenden Gewässern problematisch sei und ein Großteil der Einträge aus der Landwirtschaft komme. Ein Hauptthema sei für ihn, den Phosphor, vor allem tierischer Herkunft, transportfähig zu machen.
Bei einer Forderung waren sich alle drei Redner einig: „Ohne Derogation geht es nicht“ und „Beim Grünland muss nachgebessert werden“. Diskussionsstoff bieten auch die neuen Sperrfristen für die Düngung im Winter. Nicht verständlich findet Pfleiderer – und damit geht sie mit dem DBV d‘accord –, dass Festmist bis 31. Januar nicht ausgebracht werden solle. Mehr Flexibilität bei den Sperrfristen forderten Pingen und Müller. „Die Düngung von Wintergetreide im Herbst muss möglich bleiben“, formulierte Pingen. Ob Winterweizen zu diesem Zeitpunkt eine Düngung braucht und diese sich positiv auf den Ertrag auswirken kann, wurde lebhaft diskutiert. Es gibt zumindest Erfahrungen, dass auch im Hinblick auf die Befahrbarkeit im Frühjahr im Herbst gedüngter Weizen besser aus dem Winter kommt.
Bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger hat für Pfleiderer der Schwenkverteiler für die kleinteiligen Strukturen im Land durchaus eine Existenzberechtigung. Für dessen Erhalt wolle sie sich einsetzen.
Die stufenweise vorgesehene Hoftorbilanz lehnt der DBV ab. Alle Redner wiesen auf Unstimmigkeiten zwischen Hoftor- und Flächenbilanz hin. Den Beratungsansatz für Landwirte halten Pfleiderer und Pingen für vernünftig. Daraus gleich eine Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldstrafen zu gestalten, sei jedoch nicht nachvollziehbar.
Gegen die Dokumentationspflicht und den damit verbundenen Aufwand wandte sich Pingen vom DBV. „Warum sollen alle Betriebe dokumentieren, auch wenn es keine Probleme mit Nährstoffbilanzen gibt?“, fragte er. Hinsichtlich der jährlichen elektronischen Meldepflicht der Nährstoffbilanzen meldete er Datenschutzbedenken an.
Er erinnerte daran, dass der Druck auf Deutschland wegen eines verzerrten Bildes von Nitratbelastungen entstanden sei. Nur die Daten von Messstellen in Problemgebieten waren übermittelt worden, nicht die Daten, die zeigen, dass in 85 Prozent des Landes gute Bedingungen herrschen. Das solle nun in Brüssel eingebracht werden. Aber die Mühlen dort mahlen langsam, die Prozesse sind schwer nachzuvollziehen, vermittelte Pfleiderer den Zuhörern. Im Zentrum der neuen DüV stehe der Grundsatz einer bedarfsgerechten Düngen, gab sie mit auf den Weg. Und das sei nicht neu.
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