Rinder-Salmonellose-Verordnung ausgesetzt
Zum 1. Januar 2025 setzt Baden-Württemberg die Rinder-Salmonellose-Verordnung aus. Die Krankheit stelle kein erhebliches Risiko für die Gesundheit von Rindern in Deutschland dar, heißt es aus dem Ministerium Ländlicher Raum.
von Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg erschienen am 30.12.2024Baden-Württemberg setzt zum 1. Januar 2025 die Rinder-Salmonellose-Verordnung aus. Das Land folgt mit dieser Entscheidung den Ländern Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen, die die Verordnung ebenfalls ausgesetzt haben. Grundlage dafür sei ein Gutachten des Friedrich-Loeffler-Instituts – Bundforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), dass zu dem Ergebnis kam, dass die Rinder-Salmonellose kein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Rinder in Deutschland darstelle.
„Mit der Entscheidung, die Verordnung auszusetzen, beenden wir Monate voller Unsicherheit, sowohl für die Tierhalter als auch Veterinärbehörden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (30. Dezember).
Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) steht die Rinder-Salmonellose-Verordnung geltendem EU-Recht entgegen, weshalb das BMEL beabsichtigte, die Verordnung noch in dieser Legislaturperiode aufzuheben. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl ist dieses aber nicht mehr möglich.
„Wir möchten die Zeit der Ungewissheit beenden, zumal sich die Aufhebung durch den Bund nun noch weit in das Jahr 2025 verzögern wird, gleichzeitig entlasten wir die landwirtschaftlichen Betriebe in puncto Bürokratie“, betonte Minister Hauk. Und sagte weiter: „Die Zeiten, in denen Rinderhalter beim Nachweis von Salmonellen mit langen Betriebssperren und deutlichen wirtschaftlichen Verlusten in Folge von Vermarktungsbeschränkungen rechnen mussten, gehören der Vergangenheit an.“
Laut EU-Tiergesundheitsrecht sind für die Rinder-Salmonellose keine Maßnahmen zur Seuchenprävention und -bekämpfung festgelegt, es sei denn, sie stellt ein erhebliches Risiko für die Gesundheit der gehaltenen Landtiere in Deutschland dar. Sofern im Einzelfall ein erhebliches Risiko durch Salmonellosen bei Rinder festgestellt wird, ist ein behördliches Handeln nach allgemeinen Bekämpfungsvorschriften dennoch möglich.
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