Herkunftskennzeichnung tritt in Kraft
Zum 1. Februar 2024 ist die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft getreten. Seither muss an Verkaufsstellen verpflichtend gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rindfleisch sowie bei verpacktem Fleisch.
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Damit kommt das Bundesagrarministerium (BMEL) einer wesentlichen Forderung der Verbände nach. Jedoch soll bei der Ausweitung ein pragmatischer Weg gewählt werden, denn bis zur Haltungsformauszeichnung auf Wurstwaren, Fleischzubereitungen und andere komplexe Produkte werde laut BMEL noch Zeit vergehen. Mit der Ausweitung der Kennzeichnung auf den Außer-Haus-Verzehr sowie die Systemgastronomie komme das Ministerium einer weiteren wichtigen Forderung der Verbände nach.
Die Kennzeichnung im Sinne des TierHaltKennzG soll für Sauen- und Ferkelhaltung auf freiwilliger Basis beruhen und darf auf dem Produkt auch nur dann ausgezeichnet werden, wenn das komplette Leben in der gleichen Haltungsform erfolgte. Das BMEL begründet die Notwendigkeit des Ansatzes auf freiwilliger Basis mit dem EU-Recht.
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