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Windenergieanlagen 20 m neben Landesstraße zulässig

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat in einem aktuellen Urteil vom 28.08.2008 – 8 A 2138/06 – die Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamthöhe von jeweils knapp 100 m in unmittelbarer Nähe zu einer Landesstraße grundsätzlich für zulässig erklärt. Die betreffenden WEA waren in einem Abstand von gut 20 m zwischen Fahrbahnrand der Landesstraße und Rotorblattspitze beantragt worden, woraufhin der zuständige Landesbetrieb Straßen NRW die erforderliche straßenrechtliche Zustimmung zunächst verweigert hatte.
Veröffentlicht am
Das OVG Münster stellt in erfreulicher Deutlichkeit klar, dass den von der WEA ausgehenden Gefährdungen des Straßenverkehrs im Einzelfall durch die Beifügung von Nebenbestimmungen angemessen begegnet werden kann. So werde das Eiswurfrisiko durch die Einrichtung einer Abschaltautomatik oder einer Rotorheizung minimiert; gegen herabfallende Anlagenteile könne durch die Verpflichtung des Betreibers zu regelmäßiger fachkundiger Prüfung, Wartung und Kontrolle der Anlage in zeitlich überschaubaren Abständen wirksam Vorsorge getroffen werden. Rechtsanwalt Dr. Frank, Engemann & Partner, Lippstadt: "Das Urteil des OVG Münster ist um so erfreulicher, weil damit der Herangehensweise des nordrhein-westfälischen Windkraftanlagen-Erlasses eine...
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