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Arbeitseinkommenverordnung 2009 vom Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2009 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2009) am vergangenen Freitag, 10. Oktober, zugestimmt. Sie dient dazu, für Betriebe, die weder Buchführung noch eine Einnahmen-Überschussrechnung betreiben, ein Einkommen zu ermitteln, das die Grundlage für die Gewährung des Beitragszuschusses in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) darstellt. Als Arbeitseinkommen aus der Landwirtschaft wird bei diesen Betrieben ein korrigierter Wirtschaftswert zugrunde gelegt. Dieser korrigierte Wirtschaftswert errechnet sich aus dem jeweiligen Wirtschaftswert und einem sogenannten "Beziehungswert". Die Beziehungswerte werden auf der Basis des fünfjährigen Durchschnitts der Einkommen der Testbetriebe des Agrarberichts entwickelt und mit der beschlossenen Verordnung aktualisiert. (AgE)
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