Aufschub der Verordnung
Die EU-Kommission hat die Verschiebung der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein Jahr vorgeschlagen. In der Branche zeigt sich Erleichterung.
von age erschienen am 09.10.2024Die Europäische Kommission hat nachgegeben. Das Inkrafttreten der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) solle um zwölf Monate auf den 30. Dezember 2025 verschoben werden, erklärte die Brüsseler Behörde vergangene Woche. Für Kleinst- und Kleinunternehmen würde das Gesetz dann am 30. Juni 2026 in Kraft treten. Nun entscheiden der Rat und das Europäische Parlament, ob sie dem Kommissionsvorschlag folgen wollen. Hiervon ist nach aktuellem Stand auszugehen.
Mit diesem Schritt will Brüssel die „globalen Interessenträger, Mitgliedstaaten und Drittländer“ bei ihren Vorbereitungen zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung unterstützen. Vor allem globale Partner hätten wiederholt Bedenken vorgetragen, zuletzt während der Woche der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) in New York, heißt es von der Kommission. Auch innerhalb der EU sei der Stand der Vorbereitungen höchst uneinheitlich.
Da nach Angaben der Kommission alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit sind, könne das zusätzliche Jahr als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten. Nachdrücklich betont die EU-Behörde aber auch, dass der Aufschub „in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes“ infrage stelle. Der Inhalt des Gesetzes bleibe unverändert, so wie von Rat und Europaparlament beschlossen.
Neue Leitlinien vorgelegt
Darüber hinaus hat die Kommission neue Leitlinien vorgelegt, die eine einheitliche Auslegung der EUDR sicherstellen sollen. Darin enthalten sind die Grundsätze der Methodik, die für das Benchmarking-System anzuwenden sind. Bekanntlich sollen die Länder weltweit in drei Risikokategorien eingeteilt werden: niedriges, normales oder hohes Risiko der Entwaldung. In Abhängigkeit von der Einstufung können die Sorgfaltspflichtverfahren der Marktteilnehmer erleichtert und die zuständigen Behörden in die Lage versetzt werden, die Einhaltung der Vorschriften wirksam zu überwachen und durchzusetzen.
Die Brüsseler Behörde unterstreicht, dass nach der anzuwendenden Methodik „eine große Mehrheit“ der Länder mit einem geringen Entwaldungsrisiko eingestuft wird. Davon erhofft man sich in Brüssel, dass die kollektiven Anstrengungen dort konzentriert werden, wo die Entwaldungsherausforderungen akuter sind.
Viele zusätzliche Maßnahmen ergriffen
Laut Kommission ist das System zur Registrierung der Sorgfaltserklärungen der Unternehmen einsatzbereit. Mit der Annahme von Registrierungen könne Anfang November und mit dem vollständigen Betrieb im Dezember begonnen werden. Betreiber und Händler könnten sich bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes registrieren und Sorgfaltserklärungen einreichen.
Nach eigenen Angaben hat die Kommission im Januar Pilotversuche mit 100 Unternehmen durchgeführt und seitdem zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Genannt werden unter anderem die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die IT-Unterstützung einzelner Akteure sowie Unterstützung bei der Prüfung der Geolokalisierungsdateien von Interessenträgern.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Verschiebung, fordert aber grundsätzliche Vereinfachungen für heimische Erzeuger. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken sagt: „Die Verschiebung kam gerade noch rechtzeitig. Die verursachten Unsicherheiten müssen jetzt Anlass sein, die Verordnung nochmal grundsätzlich zu vereinfachen und Ländern mit einem effektiven Schutz des Waldes keine zusätzliche Bürokratie aufzuerlegen“, betont er. „Die Kommission hat die Stimmen der Land- und Forstwirtschaft zum Glück ernst genommen und die geforderte Verschiebung umgesetzt. Jetzt gilt es aber dranzubleiben, um nicht nach einem Jahr am gleichen Punkt zu stehen wie heute. Mit der Verschiebung um ein Jahr ist der Zeitdruck für Änderungen in der Verordnung hoch.“
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.