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Lieferbeziehungen

Plädoyer für die Vertragsfreiheit

Mit Blick auf die am kommenden Montag (8. September) stattfindende Abstimmung im Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes (AGRI) erneuert „Der Agrarhandel“ seine Kritik am Entwurf der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). „Staatliche Vorgaben zur Vertragsgestaltung werden die Einkommenssituation der Landwirte nicht verbessern“, macht Geschäftsführer Martin Courbier deutlich.

von Der Agrarhandel Quelle Der Agrarhandel erschienen am 03.09.2025
Agrarmärkte: Die Preise für wie Getreide werden vornehmlich am Weltmarkt bestimmt. © Matthias Borlinghaus
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Es sei nachvollziehbar und sinnvoll, dass die Politik in Zeiten volatiler Märkte die Erzeuger stärken wolle. Doch dies sei nicht erreichbar, indem Vorgaben zu Laufzeiten und Inhalten von Verträgen gemacht werden. Das Bild, welches dadurch vermittelt würde, nämlich dass der Agrarhandel ohne staatliche Vorgaben Verträge zu Lasten der Landwirte durchsetzen würde, sei schlicht unzutreffend. Agrarhändler hätten ein ureigenes Interesse an vertrauensvollen, belastbaren Geschäftsbeziehungen zu den Erzeugern, so Courbier. Doch die Preise für Massengüter wie Getreide bestimmten sich am Weltmarkt und auch Landwirte und Agrarhändler kämen daran nicht vorbei.

Handel verlangt Vertragstreue

Am Beispiel des vorgesehenen einseitigen Kündigungsrechts der Landwirte bei Verträgen von mehr als sechs Monaten Laufzeit machte Courbier deutlich: Europäische Landwirte wären auf dem Weltmarkt keine verlässlichen Partner mehr, wenn längerfristig geschlossene Verträge kurz vor der vereinbarten Lieferung aufgekündigt werden könnten. Auch müssten Agrarhändler europäische Ware gegebenenfalls mit einem Sicherheitsabschlag versehen, weil sie Gefahr liefen, kurzfristig teure Deckungskäufe vornehmen zu müssen. Oder verlässliche Ware aus EU-Drittländern würde europäische Rohstoffe verstärkt verdrängen. Dies alles würde nicht zur ursprünglichen Zielerreichung beitragen. Selbst wenn Änderungsanträge im AGRI eine Mehrheit erhielten, wonach das Kündigungsrecht erst bei Vertragslaufzeiten von zwölf Monaten wirksam und unter bestimmte Bedingungen gestellt werden solle, wäre das Zeichen fatal, welches damit gesetzt wird. „Verträge sind einzuhalten – von Agrarhändlern wie von Landwirten. Darauf müssen sich alle in der Lieferkette verlassen können,“ betonte Courbier. Der Agrarhandel appelliert an die Abgeordneten des AGRI, die weitreichenden Eingriffe in die Vertragsfreiheit im Vorschlag der EU-Kommission abzulehnen.

Interessenvertretung des Agrarhandels

Der Agrarhandel ist die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland. Seine Mitgliedsunternehmen beliefern die Landwirtschaft mit Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Futtermitteln. Sie erfassen bundesweit Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, und vermarkten sie als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Auch zählen internationale Im- und Exporteure sowie Makler von Agrarerzeugnissen zu den Mitgliedern. Der Agrarhandel ging 2022 aus einer Verschmelzung des Bundesverbands Agrarhandel e.V. (BVA) und des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. (VdG) hervor. Er unterhält Geschäftsstellen in Hamburg und Berlin.

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