Seit 1. Februar bleibt nur eine Stunde
Im Merkblatt 35 des LTZ Augustenberg zur Düngeverordnung war es seit Juli 2024 angekündigt, seit 1. Februar 2025 gilt es: Auf unbestelltem Ackerland muss müssen organisch und organisch-mineralische Dünger binnen von einer Stunde nach Beginn des Aufbringens auf unbestelltem Ackerland eingearbeitet werden. Bisher hatte man dazu nach dem Beginn des Aufbringens vier Stunden Zeit.
von Redaktion erschienen am 20.02.2025Ausnahmen gibt es gemäß dem Seite 6 des Merkblatts 35 des LTZ (ab Stand Juli 2024, aktuelle Version vom Februar 2025) allerdings auch:
Die Einarbeitungsfrist darf nur überschritten werden, wenn sie wegen Nichtbefahrbarkeit des Bodens infolge nicht vorhersehbarer Witterungsereignisse, die nach dem Aufbringen eingetreten sind, nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall muss die Einarbeitung unverzüglich erfolgen, sobald die Befahrbarkeit des Bodens wieder gegeben ist.
Festmist von Huf- oder Klauentieren, Kompost und organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit einem nachgewiesenen Trockensubstanzgehalt von weniger als 2 % oder mit keinem wesentlichen Gehalt an verfügbarem N oder Ammonium-N müssen nicht eingearbeitet werden.
Harnstoff darf nur noch mit Ureasehemmstoff oder bei unverzüglicher Einarbeitung (spätestens innerhalb von 4 Stunden) aufgebracht werden.
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