Investitionszuschüsse können seit 11. Januar beantragt werden
Diese Woche startet das Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Mit der sogenannten "Bauernmilliarde" sollen schwerpunktmäßig Investitionen in moderne Maschinen zur präzisen und bedarfsgerechten Ausbringung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbe-kämpfung gefördert werden. Die Antragsstellung ist seit 11. Januar 2021 bei der Rentenbank möglich.
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Mit dem Investitions- und Zukunftsprogramm will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gezielt landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen unterstützen. Damit soll durch den Einsatz von modernen Technologien die Leistung der Landwirtschaft zur Emissionsminderung signifikant gesteigert werden. In den Jahren 2021 bis 2024 stehen insgesamt 816 Millionen Euro für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.
Förderfähig sind:
- moderne Maschinen und Geräte zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung, soweit sie in einer Positivliste aufgeführt sind,
- bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger und Kleinanlagen (auch mobile) zur Gülleseparierung sowie
- hiermit in direktem Zusammenhang stehende Planungs- und Beratungsleistungen.
Auf einer "Positivliste" sind alle Techniken, die im Rahmen der Investitionsförderung des Investitionsprogramms Landwirtschaft förderfähig sind, aufgelistet. Die aktuelle, geprüfte Version ist auf der Website der Landwirtschaftlichen Rentenbank abrufbar
Wichtig: Es werden nur Maßnahmen bewilligt und gefördert, die weder begonnen, gekauft, bestellt oder beauftragt worden sind.
Eckpunkte für Fördernehmer:
- Förderfähige Betriebe sind landwirtschaftliche Erzeuger und Dienstleister (Lohnunternehmen) sowie gewerbliche Maschinenringe.
- Landwirtschaftliche Primärerzeuger können bis zu 40 Prozent Fördersatz an der förderfähigen Investitionssumme erhalten, kleine gewerbliche Unternehmen bis zu 20 Prozent und mittlere gewerbliche Unternehmen bis zu zehn Prozent.
- Die Förderhöhe pro Investition und Unternehmen ist für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung auf 500.000 Euro begrenzt, bei gewerblichen KMU auf 200.000 Euro.
- Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro.
- Die Förderung wird von der Landwirtschaftliche Rentenbank bewilligt und ist an ein Darlehen der Hausbank gekoppelt. Die Darlehenshöhe muss mindestens 60 Prozent des Investitionsvolumens betragen.
Detaillierte Informationen zur Förderrichtlinie, zum Antragsverfahren sowie weiterführende FAQ gibt es auf der Website der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Investitionszuschüsse können ab Montag, 11. Januar 2021 ab 12 Uhr online bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragt werden. Die Zuwendungen werden nach dem Windhundverfahren vergeben.
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