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Geflügelpest

Aufstallgebot entlang des Rheins von Mannheim bis in die Ortenau

Das Friedrich-Löffler-Institut hat vier verendete, heimische Wildvögel entlang des Rheins in der Region Mannheim und der Ortenau positiv auf das Vogelgrippe-Virus H5 N1 untersucht. Fünf weitere Tiere in der Nähe von Karlsruhe, Raststatt und Baden-Baden werden im FLI derzeit noch untersucht. Ein Ergebnis liegt bisher nicht vor. Vorsichtshalber hat das Stuttgarter Agrarministerium (MLR) jetzt ein Aufstallgebot entlang des Rheins von Mannheim bis in die Ortenau erlassen.

von Pressemitteilung MLR, 13. November 2025 Quelle Pressemitteilung MLR, 13. November 2025 erschienen am 17.11.2025
Bei mehreren Wildvögeln entlang des Rheins ist der Erreger der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Vorsichtshalber hat das Stuttgarter Agrarministerium (MLR) nun ein Aufstallgebot für Nutzgeflügel in dieser Region erlassen. © Julia Bächtle
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„Wir beobachten das Geschehen im gesamten Land aufmerksam und entscheiden nach Lage und risikoorientiert die notwendigen Maßnahmen. Wir stallen in der Regel erst auf, wenn der Seuchendruck und die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages hoch sind und die Maßnahme zwingend erfordern. Daher werden wir von Mannheim bis in die Ortenau eine Aufstallzone entlang des Rheins einrichten. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, wie der Gewässerlage und der Betriebssituation, wird in circa drei Kilometer Entfernung zum Gewässer aufgestallt. Geflügelhalter sind aufgerufen, ihren Geflügelbestand engmaschig zu beobachten und vor allem die Maßnahmen zur Biosicherheit konsequent einzuhalten. Wir beobachten die Situation tagesaktuell, und reagieren mit Augenmaß und unter Einbezug auch tierschutzrechtlicher Belange“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg (MLR) am 13. November 2025 in Stuttgart.

Risikoabhängige Maßnahmen in Baden-Württemberg

Eine pauschale Aufstallung für das ganze Land sei aus fachlicher Sicht und aus Gründen des Tierschutzes in der aktuellen Lage nicht geboten. Ein risikoorientiertes Aufstallungsgebot richte sich laut Hauk nach dem Seuchendruck und der Wahrscheinlichkeit eines Eintrages. Bewährt hat sich in Baden-Württemberg eine risikoorientierte Aufstallung entlang der betroffenen großen Gewässer, Feuchtgebiete und eventuell Rastplätze, machte Hauk deutlich.

Aufstallungsanordnung entlang des Rheins

Nachdem weitere verendete, heimische Wildvögel – zwei Kanadagänse in Mannheim und zwei Schwäne im Ortenaukreis - positiv auf das Vogelgrippevirus getestet worden sind, gilt in Abstimmung mit den zuständigen Veterinärbehörden vor Ort seit dem 14. November 2025 eine Aufstallungspflicht entlang des Rheins von Mannheim bis einschließlich des Ortenaukreises. Diese könne sowohl durch das Verbringen in Ställe, als auch durch das Anbringen von entsprechenden Netzen umgesetzt werden. Das Vorgehen ist laut MLR mit dem Geflügelwirtschaftsverband (GWV) Baden-Württemberg und dem Kleintierzüchterverband abgestimmt.

„Weil das Aufstallen für die Tiere auch mit Stress und Belastungen verbunden ist, gehen wir weiterhin risikoorientiert vor. Es ist geboten und richtig, auch den Tierschutz nicht aus dem Blick zu verlieren und das Geflügel nur dort aufzustallen beziehungsweise zu übernetzen, wo es die Lage zwingend erfordert. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich die Vogelgrippe noch über Monate bis ins Frühjahr ziehen kann“, betonte Hauk.

Biosicherheitsmaßnamen sind oberstes Gebot

Die hohe Zahl an von Vogelgrippe betroffenen Geflügelbetrieben, insbesondere in den nördlichen Ländern, wird vorrangig mit der aktuellen Wildvogeldichte und Wildvogelbewegungen in Zusammenhang gebracht. Mit einer weiteren, möglicherweise großflächigeren Ausbreitung von Infektionen mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus HPAIV H5 müsse gerechnet werden.

In diesem Zusammenhang weist Agrarminister Hauk eindringlich auf die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin: „Der Schutz des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel muss oberste Priorität haben. Das frühzeitige Ergreifen von vorbeugenden Maßnahmen minimiert das Risiko von Geflügelpestausbrüchen. Biosicherheitsmaßnahmen schützen vor allem die Gesundheit der Tiere, aber auch die Tierhalter vor wirtschaftlichen Verlusten. Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ist es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten; dazu rufe ich die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter nochmals eindringlich auf. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Generell gilt, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden“, sagte Hauk.

Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet. Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:

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Monitoring zahlt sich aus

Die Vogelgrippe entwickelt sich dynamisch. „Jetzt kommt es darauf an, das Geschehen genau zu beobachten. Daher wurden das landesweite Monitoring, bei dem erlegte Wildvögel untersucht werden, und das passive Monitoring, bei dem tot aufgefundene Wildvögel auf Vogelgrippe untersucht werden, weiter ausgebaut. Eingebunden sind Jäger, Naturschutz-, und Vogelschutzverbände sowie die örtlichen Polizeibehörden. „Mit diesem engmaschige Kontrollnetz haben wir eine gute Ausgangslage, das Geschehen frühzeitig zu erkennen und lage- und risikoorientierte Entscheidungen zu treffen“, betonte Hauk. Die Vogelzüge werden durch das Max-Planck-Institut für Ornithologie, der Vogelwarte in Radolfzell überwacht und fließen in die Risikobewertung ein.

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