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Indikationslücken bleiben bestehen

Knackpunkt Pflanzenschutzmittelzulassung

Die stark restriktive Pflanzenschutzmittelzulassung in der Europäischen Union hat in den vergangenen Jahren zu einem massiven Verlust an verfügbaren Wirkstoffen geführt. Was bislang vor allem Sonderkulturen betraf, macht sich inzwischen auch im Ackerbau durch wachsende Indikationslücken deutlich bemerkbar. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Diskussion um eine wissenschaftsbasierte Nutzen-Risiko-Abwägung bei der Wirkstoffbewertung zunehmend an Bedeutung.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 05.01.2026
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Restriktive Vorgaben seitens der Europäischen Union und deren konservative Umsetzung durch nationale Behörden haben in den letzten Jahren zu einem deutlichen Rückgang der genehmigten Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe geführt. Seit 2019 wurde kein einziger neuer chemischer Wirkstoff in der Europäischen Union zugelassen. Mehr als 80 Wirkstoffe haben die Genehmigung verloren. Die Möglichkeit, dass bei dringendem Bedarf auch Wirkstoffe mit gewissen „Defiziten“ befristet genehmigt werden können, wurde bislang noch nie genutzt (Artikel 4 Absatz 7 Verordnung (EU) 1107/2009).

Die durch fehlende Wirkstoffe beziehungsweise Pflanzenschutzmittel entstehenden Indikationslücken sind im Gemüse-, Obst- und Sonderkulturbereich schon jahrelang bekannt. Inzwischen werden jedoch auch Indikationslücken im Ackerbau immer deutlicher sichtbar. Noch ist nicht absehbar, wie Sojabohnen bei Problemen mit Gänsefuß ohne den Wirkstoff Metribuzin oder Wintergerste ohne den Wirkstoff Flufenacet auf Flächen mit höherem AFU-Besatz wirtschaftlich angebaut werden können.

Die Pipeline ist voll

Ein wesentlicher Grund für den Verlust an Wirkstoffen ist, dass das Genehmigungsverfahren in der Europäischen Union gefahrenbasiert ist. Beim gefahrenbasierten Ansatz liegt der Fokus auf den schädigenden Eigenschaften des Wirkstoffes. In anderen Ländern wie zum Beispiel Kanada, USA, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland oder Südafrika erfolgt die Bewertung von Wirkstoffen zumindest in Teilen nach einem risikobasierten Ansatz. Hierbei wird geprüft, wie wahrscheinlich es ist, dass es zu einem Schaden kommt und wie schwerwiegend der Schaden wäre.

Baden-Württemberg und 13 weitere Bundesländer haben sich bei der letzten Agrarministerkonferenz dafür ausgesprochen, dass es in der Europäischen Union einen Wechsel von der bisherigen gefahrenorientierten Bewertung von Wirkstoffen hin zu einer wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung geben soll. Es warten über 70 neue Wirkstoffe der Pflanzenschutzmittelhersteller in der Europäischen Union auf eine Entscheidung zur Genehmigung. Das heißt, die „Pipeline“ ist voll. Es gilt, die Innovationskraft der Hersteller zum Nutzen der pflanzlichen Erzeugung zu kanalisieren und die Wettbewerbsfähigkeit der pflanzlichen Erzeugung in Europa zu sichern.

Nachteile für Biodiversität?

Der Mangel an Pflanzenschutzwirkstoffen wirkt sich nicht nur nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit aus, sondern kann – je nach Wirkstoff – auch zu direkten Nachteilen für Biodiversität und Pflanzenschutzmittelreduktion führen. So kommt es durch den Wegfall von wirksamen Beizmitteln zu mehrfachen Anwendungen von Pyrethroiden im Nachauflauf, wobei auch Nützlinge miterfasst werden, welche durch eine Beizung nicht geschädigt worden wären. Auch wird der Wegfall von Herold SC und ähnlichen Produkten zu einem ausgeweiteten Einsatz von zum Beispiel Boxer und Stomp Aqua führen mit Wirkstoffmengen, die um ein Vielfaches höher liegen.

Integrierter Pflanzenschutz benötigt neben pflanzenbaulichen Bausteinen bislang auch eine ausreichende Palette an Pflanzenschutzmitteln, um Kulturpflanzen im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes ausreichend vor Schaderregern schützen zu können.

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