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Neue Vorschriften beim Bau von Silos

Dr. Hansjörg Nußbaum , Fachbereichsleiter am LAZBW Aulendorf, ist Ansprechpartner für Fragen zum Silobau und zur Siloabdeckung und wirkt in der Bundesarbeitsgruppe zum Technischen Regelwerk für wassergefährdende Stoffe (TRws 792) mit.
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, Fachbereichsleiter am LAZBW Aulendorf, ist Ansprechpartner für Fragen zum Silobau und zur Siloabdeckung und wirkt in der Bundesarbeitsgruppe zum Technischen Regelwerk für wassergefährdende Stoffe (TRws 792) mit.
, Fachbereichsleiter am LAZBW Aulendorf, ist Ansprechpartner für Fragen zum Silobau und zur Siloabdeckung und wirkt in der Bundesarbeitsgruppe zum Technischen Regelwerk für wassergefährdende Stoffe (TRws 792) mit.Interview und Foto: we/Nußbaum
BWagrar: Die neue Verordnung für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, kurz AwSV, ist auf der Zielgeraden. Mit welchen Vorgaben für Siloanlagen ist zu rechnen? Dr. Nußbaum: Die Regelung soll zusammen mit der Düngeverordnung verabschiedet werden und wird wohl noch in diesem Jahr in Kraft treten. Bei der AwSV geht es um den grundsätzlich wichtigen Gewässerschutz. Vorgaben für Siloanlagen werden dabei in einem eigenen Anhang, dem Anhang 7, geregelt. Viele Bestimmungen wie Abstandsregelungen oder die Errichtung von Silos in besonderen Gebieten finden wir heute schon im JGS-Merkblatt. Neu ist aber zum Beispiel, dass für die Erstellung von Silos nur Produkte, Bauarten oder Bausätze verwendet werden dürfen, für die ein bauaufsichtlicher...
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