Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
„Bewegliche Materialien sind Pflicht"
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Die Richtlinie 2008/120/EG des Europäischen Rates sieht für den Schutz von Schweinen Mindestanforderungen vor. Aufgeführt sind diese Mindestanforderungen in Anhang eins, Kapitel eins. So ist in dem dazu gehörigen Abschnitt vier beispielsweise festgehalten, dass Schweine ständigen Zugang zu ausreichenden Mengen an Materialien haben müssen, die sie untersuchen und bewegen können. Darunter fallen unter anderem Stroh, Heu und Holz. Die verwendeten Materialien, mit denen sich die Schweine beschäftigen und die sie benagen und fressen können, dürfen die Gesundheit der Tiere nicht gefährden. In Abschnitt acht der Richtlinie ist darüber hinaus formuliert, dass alle Eingriffe an den Tieren, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen sowie...
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