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Gesetzliche oder private Absicherung

Sicherheit im Ehrenamt

Veröffentlicht am
Mehr als 23 Millionen Deutsche setzen sich ehrenamtlich für soziale und gesellschaftliche Belange ein, zum Beispiel in Kirchen, Sportvereinen, Wohlfahrtsverbänden, Brandschutz, Landjugend- oder Landfrauengruppen. Die Frage nach dem persönlichen Schutz, wenn der Freiwillige im Ehrenamt einen Unfall erleidet oder jemand anderem einen Schaden zufügt, steht oft im Hintergrund. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wie ist es um den Versicherungsschutz bestellt ist. Wer kommt wofür auf? Freiwillige Helfer fallen in aller Regel unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Arbeit des Ehrenamtlers freiwillig, organisiert, unentgeltlich und regelmäßig ausgeübt wird. Es ist zu empfehlen, sich vor Aufnahme eines Ehrenamtes zu...
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