Liebe Leserinnen und Leser,
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bunte Blumenwiesen sind eine Augenweide für Erholungssuchende und Naturschützer. Auch der Landwirt, der die Fläche bewirtschaftet, freut sich an ihnen. Gleichzeitig weiß er aber auch um die Kehrseite der Medaille. Denn liegt einmal der Status einer geschützten FFH-Mähwiese auf einem Schlag, gilt er bis zum Sankt Nimmerleinstag. Das mindert den Wert der Fläche und schränkt die Bewirtschaftung ein. Nebenerwerbsbetriebe mögen mit der notwendigen Heuwirtschaft zum Erhalt des Artenreichtums noch zurechtkommen, wachstumswilligen Haupterwerbsbetrieben sind damit jedoch ein Stück weit die Hände gebunden. Mehr dazu lesen Sie in unserem Thema der Woche in dieser Ausgabe.
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