Transportfähigkeit und Transportverbote
Mit Tieren auf die Straße
Für ein krankes, verletztes, geschwächtes oder hochtragendes Tier bedeutet jede Beförderung Stress. Es ist die Aufgabe des Tierhalters, die Transportfähigkeit seiner Tiere vor einer Fahrt zu prüfen.
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Nicht alle Nutztiere können bedenkenlos transportiert werden. Sind Tiere verletzt, geschwächt, schwer krank und ist ihre Bewegungsfähigkeit unter Umständen bis zum Festliegen eingeschränkt, so besteht Transportverbot. Dieses Verbot muss der Landwirt beachten, wenn er selbst befördern will. Überlässt der Tierhalter die Vermarktung und Beförderung seiner Tiere spezialisierten Unternehmen, so darf er trotzdem die Verantwortung für die Transportfähigkeit der Tiere nicht allein dem Fahrer überlassen. Auch der Tierhalter, der die Tiere zum Transport vorbereitet, muss prüfen und dafür sorgen, dass geschwächte Tiere nicht zusätzlich durch den Transport belastet werden. Aber welches Tier ist fit für die vorgesehene Beförderung? Ab wann ist ein...
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