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Kommentar

Steuerlast muss ertragbar sein

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Foto: BWagrar
Steuern im Sinne des verantwortlichen Lenkens eines Unternehmens ist vom Betriebsleiter erwünscht. Besteuerung über all die zahlreichen Steuerarten bestenfalls als notwendiges ‚Übel‘ akzeptiert. Meistens jedenfalls. Denn ein Betrieb und seine Mitarbeiter benötigen unter anderem vom Staat zu schaffende und zu unterhaltende Infrastruktur, um das Unternehmen am Laufen zu halten. Steuern müssen jedoch ertragbar, gerecht und akzeptabel sein. Leistungsbereitschaft darf durch die Abgabenlast nicht gebremst werden. Die Einigung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Unternehmen sollen jetzt mit dem Kapitalisierungsfaktor 13,75 statt 18 im vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet werden. Für land- und...
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