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Länder haben jetzt die Initiative ergriffen

Grundsteuer: Reform kommt

Die Länder machen ernst mit ihrer Initiative zur Reform der Grundsteuer. Der Bundesrat verwies vergangene Woche die hessischniedersächsischen Gesetzentwürfe zur Änderung des Bewertungsgesetzes sowie zu einer für eine bundeseinheitliche Regelung zur Grundsteuer notwendigen Änderung des Grundgesetzes zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.
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Der Einheitswert muss Bewertungsgrundlage für landwirtschaftliches Vermögen bleiben.
Der Einheitswert muss Bewertungsgrundlage für landwirtschaftliches Vermögen bleiben.Foto: Agrarfoto
Die angestrebte Neukonzeption der Grundsteuer soll aufkommensneutral erfolgen. Neu bewertet werden soll demzufolge künftig auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Die Bewertungsgrundlage soll dabei weiterhin der Ertragswert sein. Das Bewertungsverfahren soll auf ein standardisiertes und automatisiertes Verfahren umgestellt werden. Dabei soll auf das amtliche Liegenschaftskataster zurückgegriffen werden. Wohngebäude sollen künftig generell dem Grundvermögen zugeordnet werden. Derzeit zählt das Betriebsleiterwohnhaus zum Betriebsvermögen. Ein bislang gewährter, pauschaler Abschlag aufgrund von Geruchs- und Lärmbelastung ist nicht mehr vorgesehen. Zurückhaltend bewertet der Deutsche Bauernverband die Länderinitiative. Zwar sei...
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