Gengesetz wird geändert
Bund zuständig
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Die Bundesressorts haben sich auf einen Kompromiss zum Ausstieg aus dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verständigt. Der vorliegende Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, der die Brüsseler Opt-out-Regelung in nationales Recht umsetzt, soll am 2. November vom Kabinett beschlossen werden. Die Regelung ist ein Kompromiss zwischen der von der SPD und den Ländern geforderten ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes für Anbauverbote und der vom Ministerium favorisierten zumindest teilweisen Übertragung der Verantwortung auf die Länder.
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