Sanktionen sollen entschärft werden
Erleichterungen beim Frühwarnsystem
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Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde im Bereich von Cross Compliance ab dem Jahr 2015 das sogenannte „Frühwarnsystem" eingeführt. Laut einer Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin (BMEL) kann jetzt bei kleinen Fehlern, die dem Betriebsinhaber trotz angemessenerer Sorgfalt versehentlich unterlaufen, von Sanktionen abgesehen werden. Durch dieses „Frühwarnsystem" kann es bei wiederholten, geringfügigen Verstößen zu erheblichen Sanktionen kommen. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) und der Deutsche Bauernverband (DBV) haben eine solche unverhältnismäßige Sanktionierung insbesondere im Bereich von Tiermeldungen und Tierkennzeichnungen immer wieder kritisiert (siehe unter anderem...
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