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Reform nun endgültig beschlossen

Endlich Klarheit bei der Erbschaftsteuer

Nach über zwei Jahren kontroverser Diskussionen hat sich der Bundestag Ende September auf ein neues Erbschaftsteuergesetz geeinigt. Wie angekündigt, treten die Neuregelungen mit Wirkung zum 1. Juli 2016 rückwirkend in Kraft. Steuerberater Andreas Knäuer erläutert die wesentlichen Eckpunkte.
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Für Erbfälle in der Land- und Forstwirtschaft wird sich durch das jetzt verabschiedete, neue Erbschaftsteuergesetz fast nichts ändern.
Für Erbfälle in der Land- und Forstwirtschaft wird sich durch das jetzt verabschiedete, neue Erbschaftsteuergesetz fast nichts ändern.Foto: Monthly – Fotolia.com
Vorweg kann gesagt werden, dass das neue Erbschaftsteuergesetz keine Folgen für Erbschaft- oder Schenkungsteuerfälle in der Land- und Forstwirtschaft hat. Durch die Kriterien der Größenschwelle von 26 Millionen Euro oder der Lohngrenze bei fünf Mitarbeitern werden die meisten Fälle aus einer möglichen Steuerpflicht herausfallen. Die wesentlichen Änderungen Was hat sich gegenüber der bisherigen Steuergesetzregelung geändert? Aus dem neuen Paragrafen 13 a Abs. 1 ErbStG (Erbschaftsteuergesetz) ergibt sich, dass entsprechend der Forderung des Bundesverfassungsgerichts zwischen Erwerben von bis zu 26 Millionen Euro („Normalerwerbe") und Erwerben von über 26 Millionen Euro („Groß­erwerbe") differenziert werden muss. Bei Normalerwerben besteht...
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