Das hat sich geändert
Vorsorge bei Kindern
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Am 1. September 2016 ist die neu gefasste sogenannte Kinder-Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten in Kraft getreten. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre Entwicklung gefährden können. Die Befunde werden von den Ärzten im sogenannten „Gelben Heft" dokumentiert. Mukoviszidose-Screening: Jedes Neugeborene kann auf Mukoviszidose untersucht werden. Die Untersuchung erfolgt in der Regel in den ersten Lebenstagen zusammen mit dem Screening auf angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen. Überarbeitetes „Gelbes Heft" : Im überarbeiteten Gelben Heft können sich Eltern bereits vor der Untersuchung informieren und eigene...
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