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Dienstleistungen sollen erlaubt sein

Waldgesetz

Veröffentlicht am
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein neues Waldgesetz vorgelegt. Ziel ist es, den kartellrechtlichen Bedenken gegen die derzeitige Praxis bei der Holzvermarktung durch staatliche Forstbetriebe Rechnung zu tragen. Klargestellt werden soll, dass der Holzvermarktung vorgelagerte forstliche Dienstleistungen nicht unter das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen fallen. Begründet wird das mit dem öffentlichen Interesse an den Maßnahmen, die der Vorbereitung des Holzverkaufs dienen. Genannt werden die Bereiche der Planung und Ausführung waldbaulicher Maßnahmen, der Holzauszeichnung, der Ernte und der Bereitstellung des Rohholzes bis einschließlich seiner Registrierung.
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