Stellungnahme der EU-Kommission begrüßt
Biopatente
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Die Klarstellung der EU-Kommission, dass sie Pflanzen und Tiere aus „im Wesentlichen biologischen Verfahren" zur Züchtung für nicht patentierbar hält, ist von allen Seiten begrüßt worden. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken betonte, dass Patente auf Pflanzen zu Rechtsunsicherheit und hohen Kosten für die Züchter führen und zu weniger neuen und guten Sorten für die Bauern. Es bestehe ein Konsens, Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung von der Anwendung der Biopatentrichtlinie auszunehmen. Nach Ansicht des DBV muss das Verbot der Patentierbarkeit nun auch die verarbeiteten Erzeugnisse umfassen. Da die Auffassung der EU-Kommission nicht rechtlich bindend sei, hält der DBV eine Klarstellung in der Biopatentrichtlinie für notwendig.
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