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Hauk will rasche Änderung des Bundeswaldgesetzes

Novelle erfüllt Erwartungen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes beschlossen. Danach sollen die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes durch staatliche Forstverwaltungen in den Ländern auch künftig gewährleistet werden.
Veröffentlicht am
Zufrieden über den Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Bundeswaldgesetzes hat sich der Stuttgarter Landwirtschaftsminister Peter Hauk geäußert. „Baden-Württemberg hat sich immer für sinnvolle und tragfähige Lösungen stark gemacht", erklärte der CDU-Politiker. Der Beschluss der Bundesregierung trage diesem Anliegen Rechnung. Die Gesetzesinitiative sei daher zu begrüßen. Hauk betonte zugleich, Baden-Württemberg sei an einem zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens „sehr interessiert". Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beantragten, den Gesetzentwurf bereits auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am Freitag (25.11.) zu setzen. Offenbar soll damit der politische Wille zu einer Gesetzesnovelle unterstrichen werden....
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