Hauk will rasche Änderung des Bundeswaldgesetzes
Novelle erfüllt Erwartungen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes beschlossen. Danach sollen die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes durch staatliche Forstverwaltungen in den Ländern auch künftig gewährleistet werden.
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Zufrieden über den Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Bundeswaldgesetzes hat sich der Stuttgarter Landwirtschaftsminister Peter Hauk geäußert. „Baden-Württemberg hat sich immer für sinnvolle und tragfähige Lösungen stark gemacht", erklärte der CDU-Politiker. Der Beschluss der Bundesregierung trage diesem Anliegen Rechnung. Die Gesetzesinitiative sei daher zu begrüßen. Hauk betonte zugleich, Baden-Württemberg sei an einem zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens „sehr interessiert". Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beantragten, den Gesetzentwurf bereits auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am Freitag (25.11.) zu setzen. Offenbar soll damit der politische Wille zu einer Gesetzesnovelle unterstrichen werden....
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