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Die Inhalte der Pflegereform zum 1. Januar 2017

Mehr Geld für die Pflege

Am 1. Januar 2017 tritt der wichtigste Teil der Pflegereform in Kraft. LBV-Sozialreferentin Nicole Spieß erklärt, was die Reform für Menschen, die zu Hause oder im Heim gepflegt werden, bedeutet und was es mit dem neuen Pflegegrad 1 auf sich hat.
Veröffentlicht am
Foto: Colourbox
Rund 2,7 Millionen Menschen in Deutschland erhalten aktuell Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit. Dabei bezieht sich die Pflegebedürftigkeit bislang vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen. Pflegebedürftige Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen werden hingegen nur unzureichend unterstützt. So wie die 87-jährige Altenteilerin Maria S. Sie leidet an Altersdemenz und benötigt ganztägig Hilfe. Weil sie körperlich noch fit ist, erhält sie nur die geringen Leistungen der Pflegestufe 0. Doch das wird sich nun ändern. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird zum 1. Januar 2017 ein völlig neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Bei diesem stehen nicht mehr körperliche Beeinträchtigungen im Vordergrund, sondern der Grad...
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