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Wenig Zeit für das Antragsverfahren

Milchsonderbeihilfe – schnell sein lohnt

Veröffentlicht am
Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat das Milchsondermaßnahmengesetz beschlossen. Damit können Kuhmilcherzeuger, die ihre Milchanlieferung im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) im Vergleich zum Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) nicht gesteigert haben, eine Beihilfe von mindestens 0,36 Cent/kg für ihre gesamte vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 gelieferte Milch beantragen. Da zu erwarten ist, dass nicht alle Erzeuger an der Maßnahme teilnehmen, wird die Beihilfe voraussichtlich höher ausfallen. Anträge können mit einem Online-Formular gestellt werden, das ab Beginn der Antragsfrist auf der Internetseite des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere ( www.hi-tier.de ) zur Verfügung...
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