Rechenbeispiel von der LEL ab 3. Januar unter bwagrar.de
So wirkt die Sonderbeihilfe Milch
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Die Sonderbeihilfe Milch (siehe auch BWagrar 50, Seite 12) muss bis spätestens 16. Januar beantragt werden. Dr. Volker Segger von der LEL Schwäbisch Gmünd hat nachgerechnet, ab wann sich dieses Programm rechnet. In dem Programm sollen Landwirte einen Ausgleich erhalten, wenn sie ihre Milcherzeugung in einem Drei-Monatszeitraum Anfang des Jahres 2017 (1. Februar bis 30. April) gegenüber dem entsprechenden Zeitraum im Jahr 2016 nicht steigern. Für die Maßnahme stehen der deutschen Landwirtschaft 116 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn alle Milcherzeuger teilnehmen und ihre Produktion nicht erhöhen, würden sie einen Ausgleich von 0,36 Cent je kg „beihilfefähige Menge" erhalten. Dies ist die Milchmenge, die sie im Zeitraum 1. Dezember 2015 bis...
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