Arbeitskalender Weinbau
Kompost und Mist im Weinberg
Aufgrund der immer unsicherer werdenden Wetterbedingungen mit Trockenstress wird in der Winzerschaft auch über eine Verbesserung der Wasserhaltefähigkeit der Rebanlagen nachgedacht. Hier kommen immer wieder bodenverbessernde Maßnahmen mit einer Kompost-/Festmistabdeckung ins Gespräch.
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Bei den Lieferanten von Kompost sollte auf eine zertifizierte, gütegesicherte Herkunft zurückgegriffen werden. Nach der Bioabfall-Verordnung (BioAbfV) orientieren sich Ausbringungsmengen am Bedarf der Pflanze/der Kultur. Sie dürfen aber in keinem Fall die nach BioAbfV vorgegebene Höchstmenge von 20 Tonnen Kompost/Häckselgut (gemessen in Trockenmasse, TM) je Hektar innerhalb von drei Jahren überschreiten. Bei besonders schadstoffarmen Komposten sind dies 30 Tonnen TM in drei Jahren. Gütegesicherten Kompost verwenden Die Ausbringflächen müssen bei gütegesicherten Komposten (zum Beispiel RAL-Gütezeichen oder VDLUFA) vom Winzer innerhalb von zwei Wochen nach der Ausbringung beim zuständigen Landwirtschaftsamt gemeldet werden. Die...
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