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Zuschuss liquiditätshilfe

19 statt 30 Prozent Preisrückgang

Veröffentlicht am
Werden bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Liquiditätshilfedarlehen für einen Zuschuss des nationalen Liquiditätshilfeprogramm aufgenommen, dann genügt der dort geforderte Preisrückgang von 19 Prozent (siehe BWagrar 47/2015, Seite 12; www.bwagrar.de , Webcode 4885893). Der sonst bei der Rentenbank für Liquiditätshilfeprogramme geforderte Nachweis eines Ergebnisrückgangs von 30 Prozent ist in diesem Falle nicht erforderlich. Die diesbezügliche Programminformation Nummer 11/2015 der Landwirtschaftlichen Rentenbank kann unter www.bwagrar.de und auf www.lbv-bw.de , Webcode 4889683, eingesehen werden.
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