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Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Neue Bestimmungen

Veröffentlicht am
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung für einige Pflanzenschutzmittel verlängert. Die für den Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbau bedeutsamen Mittel sind: Die Zulassung von Alto 240 EC (Wirkstoff: Cyproconazol) wurde nach Art. 51 um folgende Anwendungsgebiete erweitert: Gegen Halmbruchkrankheit, Fusarium culmorum, Schneeschimmel und Typhula-Fäule, oder gegen Echter Mehltau, Zwergrost, Blattfleckenkrankheit und Netzfleckenkrankheit, in Wintergerste zur Hybridsaatguterzeugung mit 0,4 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha in der Bestockung (ES 27 bis 29) im Herbst bei Befallsbeginn (Sichtbarwerden der ersten Symptome). Maximal eine Anwendung. Wartezeit: F. Die Zulassung von VitiSan (Wirkstoff:...
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