Nachgefragt bei ...
Ist das Kartellrecht noch zeitgemäß?
Florian J. Hoffmann , Rechtsanwalt, leitet das European Trust Institute in Düsseldorf.
- Veröffentlicht am

BWagrar: Herr Hoffmann, gefährdet überzogenes Kartellrecht die Soziale Marktwirtschaft? Hoffmann: Unser Kartellrecht enthält zwei zentrale Bestimmungen: das Missbrauchsverbot und das Kartellverbot. Das Missbrauchsverbot gab es in Deutschland schon seit 1923. Das Kartellverbot wurde bei uns erstmals 1958 Gesetz, allerdings mit vielen Ausnahmen, die leider vor zehn Jahren weggefallen sind. Seitdem ist die Sache außer Kontrolle geraten. Die Erfindung dieses Kartellverbots in den USA geht auf das Jahr 1891 zurück, wo es seitdem hart durchgesetzt wird. Aber das dortige Wirtschaftssystem ist kein Vorbild für uns. Denn keine Wirtschaft in der Welt ist heute stärker als die nordamerikanische monopolisiert. Und dieses harte Verbot, das dort so...
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