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Kein Sofortvollzug im Streit mit dem Kartellamt

Holzvermarktung in Baden-Württemberg

Veröffentlicht am
Im Streit über die Vermarktung von Nadelstammholz auch aus privaten und kommunalen Wäldern durch das Land Baden-Württemberg und ForstBW hat das Bundeskartellamt eine Kehrtwende vollzogen: Die Behörde setzt den Beschluss zum Sofortvollzug bis zum Ende des Gerichtsverfahrens aus. Mitte Juli hatte das Kartellamt den Sofortvollzug seiner Untersagungsverfügung bestätig. Dagegen hatte das Land Baden-Württemberg rechtliche Schritte eingeleitet, worauf das Kartellamt jetzt mit der Aussetzung des Sofortvollzugs reagierte. Der Änderungsbescheid des Bundeskartellamtes umfasst nur die Aussetzung des Sofortvollzuges und die Anpassung der Umsetzungsfristen. Das Bundeskartellamt hält weiter an seiner inhaltlichen Argumentationslinie fest. Deshalb setzt...
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