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Bundesumweltministerium bestätigt Notifizierungsverfahren

AwSV verteidigt

Veröffentlicht am
Vorwürfe des Agrarsprechers Franz-Josef Holzenkamp, wonach die Regelungen zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unverhältnismäßig seien, wies das Ministerium zurück: Der Bundesratsbeschluss sehe für Altanlagen vor, dass auf Anordnung der zuständigen Behörde nur solche baulichen und technischen Anpassungen vorzunehmen seien, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterlägen. Eine Still- legung oder vergleichbare Maßnahmen würden ausdrücklich ausgeschlossen.
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