Bundesumweltministerium bestätigt Notifizierungsverfahren
AwSV verteidigt
- Veröffentlicht am
Vorwürfe des Agrarsprechers Franz-Josef Holzenkamp, wonach die Regelungen zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unverhältnismäßig seien, wies das Ministerium zurück: Der Bundesratsbeschluss sehe für Altanlagen vor, dass auf Anordnung der zuständigen Behörde nur solche baulichen und technischen Anpassungen vorzunehmen seien, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterlägen. Eine Still- legung oder vergleichbare Maßnahmen würden ausdrücklich ausgeschlossen.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.