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Europäischer Unfallbericht hilft

Wenn es im Ausland kracht

Veröffentlicht am
Der Tritt auf die Bremse kommt zu spät: Ein lautes Krachen, ein heftiger Ruck, schon ist der Unfall passiert und die Urlaubslaune verflogen. Wen dieses Schicksal noch dazu im Ausland ereilt, sollte wissen: Wie verhält man sich am Unfallort? Die Huk-Coburg Versicherungsgruppe rät, vor dem Aussteigen auf jeden Fall eine Warnweste anzuziehen. In vielen europäischen Ländern ist das Tragen auch mittlerweile Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen. Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, in denen ist es Vorschrift, einen Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig, selbst wenn sie – wie in manchen Ländern üblich – nur große Sach- oder Personenschäden...
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