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Vorverfahren entfällt im neuen Landesjagdgesetz

Wildschäden regulieren

Mit dem neuen badenwürttembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und seiner Durchführungsverordnung sind seit 1. April dieses Jahres einige Änderungen in Bezug auf Wildschäden und deren Geltendmachung in Kraft getreten. Gravierend ist der Wegfall des bewährten Vorverfahrens bei der Gemeinde.
Veröffentlicht am
Der Schaden im Mais (oben) und sein Verursacher (unten).
Der Schaden im Mais (oben) und sein Verursacher (unten).Fotos: Archiv, Agrarfoto
Wie Rechtanwalt Heiner Klett vom Landesbauernverband in einem Beitrag über den Wildschadensausgleich im neuen JWMG in BWagrar, Ausgabe 14/2015 ausführte, hat sich am Grundsatz, wonach Wildschäden von der Jagdgenossenschaft beziehungsweise vom Jagdpächter zu ersetzen sind, nichts geändert. Allerdings entfällt das bislang bekannte und bewährte Vorverfahren bei der Gemeinde nahezu vollständig. Der neue Verfahrensablauf lässt sich in folgende Schritte gliedern: Schadensanmeldung bei der Gemeinde innerhalb einer Woche nach Kenntnis, schriftlich oder zur Niederschrift. Die Gemeinde bescheinigt die Anmeldung, informiert gegebenenfalls den Ersatzpflichtigen und weist auf Wildschadenschätzer hin.Wenn eine gütliche Einigung zwischen Geschädigtem...
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