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Was tun im Schadensfall?

Thomas Hagmann ist Präsident des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Baden-Württemberg (VJE-BW), selbst Jäger und bewirtschaftet im Landkreis Ravensburg das Hofgut Lichtenfeld mit Pferdezucht, Saatgutvermehrung und Schweinemast.
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ist Präsident des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Baden-Württemberg (VJE-BW), selbst Jäger und bewirtschaftet im Landkreis Ravensburg das Hofgut Lichtenfeld mit Pferdezucht, Saatgutvermehrung und Schweinemast.
ist Präsident des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Baden-Württemberg (VJE-BW), selbst Jäger und bewirtschaftet im Landkreis Ravensburg das Hofgut Lichtenfeld mit Pferdezucht, Saatgutvermehrung und Schweinemast.Interview/Foto: Stümpfle/privat
BWagrar: Gibt es schon Erfahrungen darüber, wie sich der Wegfall des Vorverfahrens auswirkt? Hagmann: Noch ist es zu früh ein auch nur vorläufiges Urteil darüber abzugeben, wie sich seit dem Inkrafttreten des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) am 1. April 2015 die Abschaffung des bundesweit bewährten Vorverfahrens zur Geltendmachung von Wild- und Jagdschäden auswirkt. Der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Baden-Württemberg (VJE-BW) hatte sich im Anhörungsverfahren gegen die Abschaffung des Vorverfahrens ausgesprochen und es ist eines unserer Hauptanliegen, die Entscheidung für die Abschaffung des Vorverfahrens wieder zu revidieren. Für den geschädigten Landwirt ist der Weg, der ihm jetzt vorgeschrieben wird,...
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