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Landtag beschließt Novelle des Naturschutzgesetzes

Gentechnik tabu

Veröffentlicht am
Der Landtag hat am Mittwoch die Novelle des Landesnaturschutzrechts beschlossen. Sie bringt einen gentechnikfreien Gürtel um Schutzgebiete, Verbesserungen im Biotopverbund, eine Moorschutzkonzeption und erstmals einen Alleen-Schutz. Nach Angaben von Minister Alexander Bonde gilt zukünftig ein Schutz vor GVO-Freisetzungsversuchen und GVO-Anbau in Naturschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten und flächenhaften Naturdenkmalen – sowie in einem Schutzgürtel von 3000 Metern um diese Gebiete. Baden-Württemberg nutze alle rechtlichen Möglichkeiten, um den Anbau von Gentechnik zu verhindern. Das neue Naturschutzgesetz schütze damit etwa zwei Drittel der Landesfläche vor Gentechnik.
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