Mehr als acht Stunden möglich
Erleichterung bei der Arbeitszeit
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Durch die mit dem Mindestlohngesetz eingeführte Pflicht zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer wurde in vielen Betrieben ein Konflikt mit den Regeln des Arbeitszeitgesetzes deutlich. Die starren gesetzlichen Bestimmungen, die eine Arbeitszeit von maximal zehn Stunden täglich erlauben, genügen den Anforderungen in der landwirtschaftlichen Praxis nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mehrarbeitsstunden innerhalb von 24 Wochen oder sechs Monaten auf durchschnittlich acht Stunden täglich ausgeglichen werden müssen. Bei Aushilfskräften, die weniger als sechs Monate im Betrieb sind, war der Ausgleich bislang innerhalb des Arbeitsverhältnisses vorzunehmen. Das stieß insbesondere bei Saisonarbeitern aus dem Ausland auf...
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