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Veröffentlicht am
Foto: Martina Berg – Fotolia.com
Mein Betrieb ist seit dem Wirtschaftsjahr 2010/2011 verpachtet. Im Pachtvertrag wurde vereinbart, dass die Zahlungsansprüche nach Pachtende wieder an den Verpächter zurückgegeben werden. Seit 2015 gibt es eine neue Regelung, nachdem alte Ansprüche verfallen und neue zugeteilt werden. Hat die Vereinbarung im Pachtvertrag Gültigkeit? Wie ist die Rechtlage? E. P. in H. Zunächst einmal gilt der Pachtvertrag seinem Inhalt nach grundsätzlich weiter für die Zeit, für die er eingegangen ist. Ohne Fristvereinbarung läuft das Pachtverhältnis auf unbestimmte Zeit, das heißt, bis unter Einhaltung der pachtrechtlichen Vorschriften ordentlich oder gegebenenfalls fristlos gekündigt wird. Erst dann kann geprüft werden, ob die Regelung zur Übertragung der...
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