Mautnovelle
Ausnahme für lof-Fahrzeuge
- Veröffentlicht am
Nach der verabschiedeten Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden landwirtschaftliche Fahrzeuge (lof-Fahrzeuge) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h über die bestehenden Ausnahmetatbestände hinaus von der Mautpflicht ausgenommen. Die Branchenverbände konnten in ihrer Argumentation überzeugen, zwischen gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen und Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft zu unterscheiden. Mit der Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden laut Deutschem Bauernverband auch lof-Fahrzeuge bei gewerblichen und geschäftsmäßigen Beförderungen von der Maut befreit, allerdings – um nicht in den Wettbewerb mit dem Güterverkehr zu treten – nur bis zu einer bauartbedingten...
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
