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Mautnovelle

Ausnahme für lof-Fahrzeuge

Veröffentlicht am
Nach der verabschiedeten Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden landwirtschaftliche Fahrzeuge (lof-Fahrzeuge) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h über die bestehenden Ausnahmetatbestände hinaus von der Mautpflicht ausgenommen. Die Branchenverbände konnten in ihrer Argumentation überzeugen, zwischen gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen und Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft zu unterscheiden. Mit der Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden laut Deutschem Bauernverband auch lof-Fahrzeuge bei gewerblichen und geschäftsmäßigen Beförderungen von der Maut befreit, allerdings – um nicht in den Wettbewerb mit dem Güterverkehr zu treten – nur bis zu einer bauartbedingten...
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