Die Verordnung hat die Rückendeckung der Regierung
Düngenovelle im Kabinett
Die Novelle der Düngeverordnung hat die Rückendeckung der Bundesregierung. Das Kabinett hat am Mittwoch die unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums erarbeitete „Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen" beschlossen.
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Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 31. März abschließend mit der Vorlage befassen. Eine Zustimmung gilt als sicher, nachdem die Neufassung der Verordnung zwischen dem Bund sowie Bayern und Niedersachsen ausgehandelt worden ist. Die Verordnung sieht eine Reihe von Verschärfungen gegenüber der derzeit geltenden Regelung vor. Diese betreffen die Sperrzeiten für die Aufbringung auf Acker- und Grünland, strenge Vorgaben für die Düngung auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden, die Festlegung von Mindestlagerkapazitäten für Gülle und Festmist, außerdem Abstandsregelungen sowie erhöhte Anforderungen an die Ausbringungstechnik. In die Obergrenze von 170 Kilo Gesamtstickstoff je Hektar sollen auch...
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