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Eilverordnung des Bundes soll neue Ausbrüche verhindern

Geflügelpest-Gefahr

Veröffentlicht am
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat kurz vor Weihnachten eine Eilverordnung unterzeichnet, mit der alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet werden, ihre Tierbestände vor dem Transport auf das Vorliegen von Geflügelpest zu untersuchen. Nur bei einem negativen Testergebnis dürfen die Tiere transportiert und geschlachtet werden. Zum Zeitpunkt des Transportes darf die Probenahme nicht länger als sieben Tage zurückliegen. Die Verordnung gilt bundesweit bis zum 31. März 2015. Die Verbände der Geflügelwirtschaft hatten zuvor zugesichert, die geplante Untersuchungsverpflichtung sofort umzusetzen. „Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung, wenn sie sich mit dem hoch ansteckenden...
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