InVeKos-Verordnung
Neufassung veröffentlicht
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Eine Neufassung der Verwaltungs- und Kontrollvorschriften für die Direktzahlungen (InVe-Kos) hat das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt. Die Verordnung, die dem Bundesrat zugeleitet wurde, enthält neue Durchführungsvorschriften zum Verfahren und der Kontrolle der neuen GAP-Regelungen. Vorgesehen sind unter anderem Vorgaben zum Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle, zum aktiven Betriebsinhaber, zu notwendigen flächenbezogenen Angaben im Sammelantrag, zur Beantragung der Junglandwirtezahlung sowie zur Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung.
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