Wie Sturmschäden versichert sind
Wenn Stürme übers Land fegen
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Gegen die finanziellen Folgen von Sturmschäden an und in Gebäuden oder an Autos kann man sich mit einer Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung absichern. Ersetzt werden Sturmschäden ab Windstärke 8 – also ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Gebäudeschäden , die zum Beispiel durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Wird der Keller überschwemmt, leistet die Elementarschadenversicherung....
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