fotovoltaik auf acker
In benachteiligten Gebieten erlaubt
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Eine Verordnung der Bundesregierung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen heizt die Debatte über ‚Flächenfraß‘ an. Die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV), die das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat, regelt Ausschreibungsverfahren für Fotovoltaikanlagen außerhalb von Gebäuden während einer von 2015 bis 2017 befristeten Pilotphase. Sie bedarf nicht der Zustimmung von Bundesrat oder Bundestag und tritt noch im Februar in Kraft. Für Streit sorgt die Vorschrift, nach der ab 2016 mit den Pilotausschreibungen bis zu zehn Anlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten errichtet werden dürfen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht darin „ein völlig falsches...
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